Zu unseren ambulanten Pflegedienstleistungen zählt die Durchführung sämtlicher Leistungen in Ihrer gewohnten häuslichen Umgebung.
Anfänglich ermitteln wir mit Ihnen und Ihren Angehörigen den erforderlichen und gewünschten Pflegeumfang. Dieser setzt sich in erster Linie aus ärztlichen oder klinischen Verordnungen, der Möglichkeiten von Betreuung und Pflege durch Angehörige sowie Ihren persönlichen Wünschen und Vorstellungen zusammen.
Unser größtes Anliegen während der ambulanten Pflege ist es, Ihre Genesung zu fördern und Ihr Wohlbefinden zu steigern.
Dabei legen wir größten Wert bei der Pflegekraft: Bei uns stehen Ihnen feste Bezugspersonen zur Seite, damit bei kontinuierlicher, persönlicher Pflege und Betreuung ein
harmonisches wie auch heilsames Vertrauensverhältnis aufgebaut werden kann.
Sich waschen, etwas essen, trinken, zur Toilette gehen oder den Haushalt in Schuss halten, sind Bestandteile der ambulanten Pflegedienstleistungen. Dazu zählen beispielsweise:
Wann ist eine Behandlungspflege erforderlich?
Während im Krankenhaus jeder Patient rund um die Uhr medizinisch überwacht und versorgt wird, kommt an dieser Stelle die Behandlungspflege im häuslichen Umfeld zum Einsatz.
Dies ist etwa dann der Fall, wenn ein Patient nach der OP aus dem Krankenhaus entlassen wird, seine Wunde aber nach wie vor fachmännisch versorgt werden muss.
Eine Behandlungspflege kann vom Arzt auch dann angeordnet werden, um einen Aufenthalt im Krankenhaus zu umgehen oder zu verkürzen.
Für die Kosten einer Behandlungspflege kommt die jeweilige Versicherung des Patienten auf, weshalb diese die verschriebenen Pflegemaßnahmen auch bewilligen muss. Die Kasse überprüft die Behandlung in regelmäßigen Abständen, weshalb einzelne Maßnahmen zeitlich begrenzt sind:
Die Erstverordnung wird i.d.R. für 14 Tage ausgestellt, die Dauer der Folgeverordnung ist abhängig vom Gesundheitszustand des zu behandelnden Patienten und bedarf der Diagnose
des Arztes.
Die Verordnungen für Leistungen einer medizinischen Behandlungspflege nach Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V) reicht entweder der Patient selbst oder sein pflegender Angehöriger an den ambulanten
Pflegedienst weiter. Der Pflegedienst rechnet die erbrachten Leistungen später dann direkt mit der jeweiligen Krankenkasse ab.
Die Behandlungspflege umfasst alle medizinischen Tätigkeiten, die ein Haus- oder Facharzt verordnet und eine examinierte Pflegekraft durchführt. Das können beispielsweise sein:
Zu vereinbarten Zeiten kommen wir direkt zu Ihnen nach Hause.
Was wir tun, tun wir mit Sorgfalt, Achtsamkeit und ausreichend Zeit.
Im Notfall sind wir stets erreichbar.
Tag und Nacht.
Unser Team besteht aus ausgebildetem und fachkundigem Personal.
Zögern Sie nicht uns anzusprechen.
Wir beraten Sie gerne.
Unser Team ist mit viel Herz bei der Sache –
und immer für Sie da.